Die Sozialpartner haben sich vor kurzem auf eine Sonntags-Öffnung am 19. Dezember geeinigt. Der offene Sonntag vor Weihnachten soll zumindest einen Teil des Umsatzes nachholen, der durch den Lockdown verloren geht. Für Supermärkte gilt diese Einigung nicht.
Beschäftigte, die sich freiwillig für diesen Tag melden, verdienen das Doppelte und erhalten einen freien Tag extra.
Eine Voraussetzung ist allerdings, dass es die Pandemiesituation zulässt – sollte der Lockdown verlängert werden, ist auch die Sonntags-Öffnung vom Tisch. Auch gilt die Regelung nicht für Supermärkte und Drogerien, die derzeit offen haben dürfen. Von der Sonntags-Öffnung profitieren sollen daher Mode-, Elektro- und Spielzeughändler sowie der Möbel- und Buchhandel.
„Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben“, stellt die Gewerkschaft klar. „Mit dieser Sonderlösung könnte es gelingen, den wirtschaftlichen Schaden für den österreichischen Handel einzugrenzen“, sagt WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik.
Keine generelle Sonntags-Öffnung
Ebenso wird klargestellt, dass der „Ausnahmesonntag“ nicht zum Türöffner für die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten wird. „Klar ist für uns, dass wir weiterhin eine Öffnung des Handels am Sonntag abseits der Ausnahmeregelung für den 19.12. strikt ablehnen“, so Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereiches Handel in der Gewerkschaft GPA.
Auch der Handelsverband zeigt sich in einer ersten Stellungnahme von der Einigung erfreut.
Mit dieser Sonderlösung können die heimischen Geschäfte im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft zumindest einen kleinen Teil ihrer lockdown-bedingten Verluste wettmachen. Immerhin verlieren die österreichischen Non-Food-Händler im Lockdown rund 2,7 Mrd. Euro an Umsatz, und das in der wichtigsten Shopping-Phase des Jahres, so der Handelsverband in einer Aussendung.