Für all jene Antragsteller, die beim ersten Fördercall für PV-Anlagen der Kategorie A (EAG-Investitionszuschuss) leer ausgegangen sind, gibt’s ab 21. Juni eine zweite Chance. Wie die OeMAG, gemeinsam mit der Bundesinnung informiert, können diese Projekte beim zweiten Fördercall nochmals eingereicht werden. Und damit’s schneller geht steht sogar eine eigene Kopierfunktion zur Verfügung.
Bei der OeMAG stieß der erste Fördercall für Photovoltaikanlagen der Kategorie A (bis 10 kWp), der im Zeitraum vom 21. April 2022 bis zum 19. Mai 2022 durchgeführt wurde, auf riesiges Interesse. In diesem Zeitraum sind ca. 37.000 Anträge für Photovoltaikanlagen eingegangen – viele davon gingen beim EAG-Investitionszuschuss aber leider leer aus.
Daher werden für den nächsten Fördercall der Kategorie A insgesamt 60 Mio. Euro – statt ursprünglich 20 Mio. Euro – zur Verfügung gestellt. Der OeMAG stehen für das Jahr 2022 insgesamt 110 Mio. Euro Fördermittel als Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher der Kategorie A zur Verfügung, aufgeteilt auf insgesamt vier Fördercalls.
Konnte also ein Antrag im Rahmen des ersten Fördercalls mit den vorhandenen Fördermitteln nicht bedeckt werden, hat man nun die Möglichkeit, ab 21. Juni 2022, 17 Uhr, im Rahmen des nächsten Fördercalls nochmals einen Förderantrag für dasselbe Projekt einzureichen. Hierfür bietet die OeMAG – nach erfolgreicher neuerlicher Ticketziehung – eine Kopierfunktion der bereits im ersten Fördercall erfassten Projektdaten auf der Onlineplattform an.
In vier Schritten kommen Sie zu Ihrem EAG-Investitionszuschuss:
- Ticketziehung & Kopierfunktion nutzen
- Fördervertrag
- Erfassung der Endabrechnung
- Auszahlung des Investitionszuschusses
Zudem wird darauf hingewiesen, dass man nach Einreichung des ersten Förderantrags bei der OeMAG bereits eine Bestellung tätigen und mit der Umsetzung des Projektes beginnen konnte. Die Förderfähigkeit des Projekts bleibt gewahrt, solange es sich bei der neuerlichen Einreichung des Förderantrags um das gleiche Vorhaben wie bei der Ersteinreichung handelt, auch dann, wenn das Projekt auf Grund beschränkter Fördermittel eine Förderabsage erhalten hat.
Zu beachten ist außerdem, dass der Fördervertrag erst mit der Übermittlung der positiven Entscheidung über den Förderantrag durch die OeMAG zustande kommt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die OeMAG unter Tel. +43 5 787 66-10 bzw. an die Mailadresse eag@oem-ag.at.