Um die Klimaziele Österreichs zu erreichen, ist es dringend notwendig, die Netze zügig auszubauen und endlich ein zeitgemäßes E-Wirtschaftsgesetz (ElWG) zu verabschieden. Das ist die klare Forderung von Photovoltaic Austria anlässlich des Begutachtungsendes für den integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP).
„Der ÖNIP ist ein Plan, aber auch mit Plan muss man losmarschieren. Der nächste konkrete Schritt ist ein modernes ElWG für die österreichische Energieinfrastruktur. Die Bundesregierung muss rasch zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und den dringenden Netzausbau vorantreiben, sonst sehe ich keine Chance die Klimaziele in Österreich zu erreichen“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Photovoltaic Austria.
Es braucht klare Ausbaupläne
Im Speziellen fordert Immitzer klare Ausbaupläne auf Verteilnetzebene und die Modernisierung des Stromnetzes sowie klare und leicht zugängliche Informationen und damit Transparenz darüber, wie viel Energie von verschiedenen Erzeugern in das Stromnetz eingespeist werden kann. Das Stromnetz muss zudem in Bezug auf die Einspeisemöglichkeiten dringend flexibler werden, um sich an wechselnde und wachsende Bedingungen anzupassen.
Über den ÖNIP
Der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan ist ein übergeordnetes strategisches Planungsinstrument und ermöglicht eine umfassende Gesamtbetrachtung der Infrastrukturnotwendigkeiten des zukünftigen Energiesystems. Aus dem Plan kann abgeleitet werden, welche Energieinfrastruktur für die Transformation des Energiesektors notwendig ist. Das BMK legt damit eine Planungsgrundlage für den Aus- und Umbau der Energieübertragungsinfrastruktur für 2030 und zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 vor.
Der Entwurf des NIP basiert auf einer Reihe von wissenschaftlichen Erarbeitungen, die mit den Planungen der österreichischen Übertragungsnetzbetreiber und des Marktgebietsmanagers validiert wurden. Zahlreiche Stakeholder aus Energiewirtschaft, Umweltorganisationen, Sozialpartnern, Politik und Verwaltung in Bund und Ländern waren in den Prozess zur Erstellung des Entwurfs einbezogen. Nun wird dieser Prozess erweitert, indem jeder interessierten Person die Möglichkeit gegeben wird, eine Stellungnahme abzugeben.