Spezialversicherer Wertgarantie lädt alle serviceorientierten Fachhandelsbetriebe in Österreich ein, sich an der aktuellen Umfrage zum Recht auf Reparatur zu beteiligen.
Nach erfolgreicher Durchführung der Studie in Deutschland 2025 soll die Erhebung nun auch in Österreich wertvolle Einblicke zu Reparaturverhalten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Servicebereich liefern.
„Mit der gemeinsam vom IFH Köln und Wertgarantie durchgeführten Studie wollen wir die Grundlagen schaffen, damit Reparaturen von Elektrogeräten in Österreich gezielt gefördert und praxisnah gestaltet werden können. Jede Teilnahme an der Umfrage trägt dazu bei, die Zukunft unserer Branche aktiv mitzugestalten“, betont Thilo Dröge Geschäftsführer Vertrieb bei Wertgarantie.
Mehr Überblick zum Recht auf Reparatur
Neben der Befragung von Fachhändlern beinhaltet die Studie auch repräsentative Verbraucherumfragen. Die gewonnenen Daten sollen einen klaren Überblick über Bedürfnisse, Erwartungen und Herausforderungen bieten und die künftige Ausgestaltung des Rechts auf Reparatur in Österreich maßgeblich mitgestalten.
Die Fachhandelsumfrage steht ab sofort unter folgendem Link zur Verfügung: https://ifh.survalyzer.eu/Umfrage_Recht_auf_Reparatur?urlVar01=_B
Recht auf Reparatur: Das regelt die EU konkret
Mit dem „Recht auf Reparatur“ schafft die EU neue verbindliche Vorgaben für Hersteller und stärkt die Position von Konsumenten und unabhängigen Werkstätten. Ziel ist eine längere Nutzungsdauer von Produkten durch bessere Reparierbarkeit.
Das „Recht auf Reparatur“ ist eine EU-Richtlinie, die Hersteller verpflichtet, bestimmte Produktgruppen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparierbar zu halten. Sie ergänzt bestehende Ökodesign-Vorgaben und ist Teil der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie.
Im Detail umfasst die Regelung mehrere Kernpunkte:
- Reparaturpflicht für Hersteller: Für ausgewählte Geräte (z. B. Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik) müssen Hersteller Reparaturen anbieten – auch über die Garantiezeit hinaus.
- Ersatzteilverfügbarkeit: Wichtige Komponenten müssen über einen definierten Zeitraum verfügbar sein.
- Zugang zu Reparaturinformationen: Unabhängige Werkstätten erhalten besseren Zugang zu technischen Unterlagen, Diagnose-Tools und Software.
- Verbot von Reparaturhindernissen: Konstruktive oder softwareseitige Hürden, die Reparaturen erschweren, sollen eingeschränkt werden.
- Transparenz für Konsumenten: Einheitliche Reparaturinformationen und standardisierte Formulare sollen Kosten und Bedingungen vergleichbar machen.
- Förderung von Reparaturangeboten: Geplant sind unter anderem nationale oder europäische Plattformen zur Vermittlung von Reparaturservices.
Die Regelung gilt nicht pauschal für alle Produkte, sondern wird schrittweise auf definierte Warengruppen angewendet, insbesondere dort, wo bereits Ökodesign-Vorgaben bestehen. Für Mitgliedstaaten bedeutet das: Die Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette – vom Hersteller bis zum Servicebetrieb – müssen ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Lesetipp: Anlässlich der Elektrofachhandelstage 2025 wurde bei einem ELEKTRO|branche-Round Table Gespräch über das Recht auf Reparatur sowie die Chancen des Elektrofachhandels diskutiert.




















