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EAG: Kleine Novelle mit großer Wirkung

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
28. September 2022
in Elektrotechnik
2
EAG: Kleine Novelle mit großer Wirkung

© andreas160578 / Pixabay

In Abstimmung mit dem Regierungspartner brachten die Grünen einen Initiativeintrag zur Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ein. Damit wird neben der vergangenen Budgetanpassung und -aufstockung rasch auf die Erfahrungen der erster Förderdurchgänge reagiert.

Den Branchenverband Photovoltaic Austria (PV Austria) erreichten in den letzten Monaten zahlreiche Hilferufe der Unternehmen, dass aufgrund von unplanbaren Lieferzeiten die Errichtungsfristen für die Förderung nicht eingehalten werden können. Unzählige bereits zugesagte Förderanträge waren und sind gefährdet.

PV Austria wies daher in zahlreichen Gesprächsrunden mit dem zuständigen Ministerium (BMK) auf die Notwendigkeit einer Anpassung des Gesetzes hin. Mit dem nun vorgelegten Initiativantrag soll dem entgegengesteuert werden, indem die Errichtungsfrist für PV-Anlagen bis 20 Kilowattpeak (kWp) zweimal um neun Monate verlängert wird. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits eingereichte Projekte gültig sein.

Parlament muss nun mitziehen

Mit der Anpassung der Errichtungszeiten wird auf die wenig prognostizierbaren und langen Lieferzeiten geschwind und unbürokratisch reagiert. Wichtig ist, dass im Parlament die notwendige 2/3 Mehrheit rasch erreicht wird, damit die PV-Kund*innen nicht um den Förderverlust fürchten müssen und der Branche der nötige Rückhalt für unverschuldete Verzögerungen gegeben wird.

Vera Immitzer, Geschäftsführerin PV Austria,

Entbürokratisierung für Anlagen bis 20 kWp

Angepasst werden soll weiters die Förderung in der Kategorie B (Anlagen von 10,1 bis 20 kWp). Auch in dieser Kategorie soll es zukünftig einen fixen Fördersatz geben (anstelle eines umgekehrten Bieterverfahrens). Dieses Anlagensegment trifft vor allem Anlagen den privaten Bereich, wo die derzeitige Fördervergabe schlichtweg zu aufwendig ist. Diese Regelung soll ab dem kommenden Förderjahr 2023 gelten.

Beginn der Arbeiten auch vor der Antragstellung ermöglichen

Um dem aktuellen Errichtungsdruck zusätzlich etwas Luft zu verschaffen, sollte auch noch der ‚Beginn der Arbeiten‘ praxisgerechter umgesetzt werden damit Bestellungen bereits vor der Antragstellung möglich sind. Im Zug der kommenden Förderverordnung, die unter anderem die Fördercalls und Fördersätze für das kommende Jahr festgelegt, sollte auch diese Herausforderung noch abgebaut werden.

Vera Immitzer
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Tags: Erneuerbaren-Ausbau-GesetzPhotovoltaic Austria
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Comments 2

  1. Gerhard Niedermühlbichler says:
    3 Jahren ago

    all diese Massnahmen müssen rückwirkend bis Januar 2022 gültig werden.
    alle Anlagen welche 2022 eingereicht und errichtet werden müssen die Förderungen unbürokratisch bekommen.
    es kann nicht sein das sich die Energieversorger den Löwenanteil der Förderungen abholen und für den „kleinen“ Kunden nichts mehr übrig bleibt.
    Gruß Gerhard Niedermühlbichler

    Antworten
  2. PV Austria says:
    3 Jahren ago

    Mit dieser geplanten Novelle des Gesetzes sollen die neuen aber vor allem auch die „alten“ PV-Projekt die eine Förderzusage von der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) haben und diese noch nicht umgesetzt haben, eine Verlängerung erhalten. Damit ist für alle vorgesorgt!

    Antworten

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