• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
Gewährleistung NEU Fristen

Gewährleistung NEU: Das sollten Sie jetzt wissen

31. Mai 2022
Light + Building 2026

Light + Building 2026: Innovationen einer dynamischen Branche

16. März 2026
HV erzielt einen Erfolg gegen Temu-Praktiken

HV erzielt Erfolg gegen unlautere Temu-Praktiken

16. März 2026
Hager präsentiert auf der Light + Building ein Schaltersystem, das Technik und Design vereint

Aus Berker wird Hager: Neues Schaltersystem in Frankfurt präsentiert

13. März 2026
Neuer MediaMarkt Alps CEO: Vittorio Buonfiglio © MediaWorld

Personalrochade an der MediaMarkt-Spitze: Brandt geht, Buonfiglio kommt

13. März 2026
Gira auf der „Light + Building 2026“: Ein ganzes Spektrum an Innovationen

Gira auf der „Light + Building 2026“: Ein ganzes Spektrum an Innovationen

13. März 2026
Jetzt geht's (richtig) los: Heute geht die 1. EP:Podcast-Folge on Air

Jetzt geht’s (richtig) los: Heute geht die 1. EP:Podcast-Folge on Air

13. März 2026
In Kürze werden zwei zentrale Fachnormen zu Montage und Schneeschutz finalisiert. PV-Betriebe sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um zukunftssicher zu planen. Das spezialisierte Fachseminar von PV Austria in der Reihe “Know your Rights” informiert zu den Neuerungen sowie den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen. Das Seminar findet in Wien und in Graz statt.

Update für die PV-Branche: Neue Normen für Montage & Schneeschutz

13. März 2026
Seminar-Tipps der OBO Academy

Direkt aus der Praxis: Seminar-Tipps der OBO Academy

12. März 2026
Expert Sabitzer setzt starkes Signal in Althofens Innenstadt

Kostenlos parken: Expert Sabitzer belebt Althofens Innenstadt

12. März 2026
Gute Testnoten für Waschmaschinen-Marken-Duo

Gute Testnoten für Waschmaschinen-Marken-Duo

12. März 2026
„Brighter Lives, Better World 2030“: Signify gießt seine Nachhaltigkeitsziele in ein neues Fundament

„Brighter Lives, Better World 2030“: Signify entwickelt Nachhaltigkeitsziele weiter

12. März 2026
Strom Import_Export in Österreich 2025

Überwiegender Stromimport kennzeichnet das Energiejahr 2025

12. März 2026
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Panorama

Gewährleistung NEU: Das sollten Sie jetzt wissen

Christian Lanner von Christian Lanner
31. Mai 2022
in Panorama
0
Gewährleistung NEU Fristen

Die zeitliche Änderung der Beweislastumkehr sorgte im Vorfeld für jede Menge Gesprächsstoff. (c) Bundesgremium

Seit Beginn des Jahres 2022 sind die Regeln zur Gewährleistung NEU in Kraft. Im Gegensatz zu früher sind diese nun deutlich konsumentenfreundlicher gestaltet. Mitte April informierte Rechtsanwalt Stefan Adametz in einem Webinar des Bundesgremiums über die wichtigsten Eckpunkte und die besonderen Feinheiten der Neuregelung. ELEKTRO|branche.at war für Sie dabei und fasst die wesentlichsten Aspekte für den Elektrohandel zusammen.

Rund 60 interessierte Zuhörerzählte das Branchen-Webinar des Bundesgremiums für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel. Dass das Thema den Fachhandel bewegt, merkte man da nicht zuletzt daran, dass die anschließende Fragerunde fast länger dauerte als die eigentliche Präsentation des Juristen.

Überraschend ist das freilich nicht, bringt das neue Gewährleistungsrecht doch zahlreiche Neuerungen mit sich, die es in dieser Form bislang noch nicht gab – für Gesprächs- und Handlungsbedarf ist also ausreichend gesorgt.

Gewährleistung NEU Webinar Pfarrwaller Adametz
Bundesgremial-Chef Robert Pfarrwaller und Rechtsanwalt Stefan Adametz durften rund 60 Teilnehmer beim Webinar begrüßen. (c) Screenshot

Gewährleistung NEU bringt Stärkung der Konsumentenrechte

Die grundlegenden Eckpunkte der Gewährleistung NEU sind bzw. waren freilich schon länger bekannt. Das neue Gewährleistungsrecht, das auf die beiden EU-Richtlinien „Warenkauf 2019/771“ und „Digitale Inhalte 2019/770“ zurückgeht, bringt eine deutliche Stärkung der Konsumentenrechte und gleichzeitig eine weitgehende Harmonisierung der europäischen Bestimmungen. „Gott sei Dank“, so brachte es Adametz im Webinar auf den Punkt „hat der Gesetzgeber beim neuen Gewährleistungsrecht auf eine weitgehende Kontinuität geachtet. Das Grundprinzip des zweistufigen Verfahrens bleibt nämlich auch in der Gewährleistung NEU gleich, was sich allerdings geändert hat, ist der Zeitrahmen und die Mangeldefinition. Letztere wurde konkretisiert und sogar mit konkreten Beispielen hinterlegt.“

Verlängerte Fristen & Zeitrahmen

Vor allem der neue Zeitrahmen bzw. die damit einhergehende Fristverlängerung hat bereits im Vorfeld für zahlreiche Diskussionen über die Gewährleistung NEU gesorgt. So tritt die so genannte Beweislastumkehr im neuen Gewährleistungsrecht nun erst nach 12 Monaten in Kraft. Bislang ging man lediglich in den ersten sechs Monaten automatisch davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf der Ware vorhanden war. Waren die sechs Monate abgelaufen lag es dann am Kunden, zu beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an vorhanden war. Jetzt muss der Kunde diesen Beweis erst nach 12 Monaten antreten.

Außerdem gibt es ab sofort auch eine dreimonatige „Verjährungsfrist“, in der ein Konsument einen in der Gewährleistungsfrist aufgetretenen Mangel quasi „nachmelden“ kann. Eher nebensächlich ist da schon die Tatsache, dass der Begriff der „Wandlung“ durch den Terminus „Vertragsauflösung“ ersetzt wurde.

Umfassendere Mangeldefinition

Ein Gewährleistungsfall liegt – laut Gewährleistung NEU – immer dann vor, wenn ein „Mangel“ vorliegt. Ein „Mangel“ bedeutet, dass die erbrachte Leistung nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht. Dabei ist es aber auch entscheidend, welche Leistungen oder Merkmal man bei solchen Kaufverträgen typischerweise erwarten kann bzw. ob die Ware den in diesen Fällen typischen Verwendungszwecken entspricht. Und mehr noch: Das Produkt muss jetzt auch dem intendierten, vom Kunden geäußerten Verwendungszweck entsprechen. Ein gutes Beispiel dafür: Sie verkaufen einem Kunden ein Klimagerät, das für einen 20m2 großen Raum gedacht ist. Der Kunde erzählt Ihnen, dass er das Gerät für sein 50 m2 großes Wohnzimmer braucht. Sobald Sie davon Kenntnis erhalten, müssen Sie den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Klimagerät dafür unterdimensioniert ist. Diesen Hinweis müssen Sie sich vom Kunden beim Kauf auch schriftlich bestätigen lassen. Machen Sie das nicht, könnte daraus schnell ein Gewährleistungsfall werden.

Gewährleistung NEU Mangelbegriff
Der Mangelbegriff wurde im Gewährleistungsrecht NEU erheblich ausgeweitet. (c) Bundesgremium

Überhaupt lasse sich feststellen, so erklärte Adametz, dass „die Mangeldefinitionen bei der Gewährleistung NEU nun wesentlich umfassender sind“ – auch eine unsachgemäße Installation bzw. Montage stellen nun einen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar.

Digitale Leistungen & Aktualisierungspflicht

Wenn Sie Waren verkaufen, die auch digitale Elemente enthalten (z.B. Smart TVs, Smart Watch, Smartphones, smarte Kühlschränke oder ein intelligentes Lichtsystem usw.), hat der Kunden nun auch hinsichtlich der digitalen Elemente des Produkts ein Recht auf Gewährleistung. Funktionieren digitale Elemente nicht, müssen Sie sich laut Gewährleistung NEU darum kümmern, dass das Nichtfunktionieren des digitalen Elements behoben wird.

War das digitale Element nicht Teil des Kaufvertrags (z.B. eine App, die erst nachträglich auf das Smartphone heruntergeladen wurde), ist der Verkäufer für das Nichtfunktionieren der App übrigens nicht verantwortlich. In diesem Sinne könnte auch die so genannte Aktualisierungspflicht für den Handel kritisch werden. Im Zweifelsfall muss nämlich der Händler dafür sorgen, dass der Endkunde ein Sicherheitsupdate für sein Smartphone oder Smart TV erhält.

Tipp:

Solche Aktualisierungsverpflichtungen können eingegrenzt werden, allerdings ist dafür ein eigenes Unterschriftsfeld im Vertrag notwendig. Ein Hinweis in den AGB könnte zu wenig sein!

Regressforderungen

Nicht geändert wurde die Tatsache, dass der Händler, der die Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt, seine Ansprüche gegen seinen Vormann in der Kette der Lieferanten anmelden kann. Neu ist hier allerdings das „volle Regressrecht“. Demnach muss der Lieferant des Händlers sämtliche aus der Gewährleistungspflicht entstandenen Nachteile ersetzen. Das heißt: Auch Aus- und Einbaukosten müssen dem Händler ersetzt werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dieses Rückgriffrecht kann zwar vertraglich zwischen Händler und Lieferant eingeschränkt werden, allerdings müssen diese Änderungen im Einzelnen ausgehandelt werden und keiner der Vertragspartner darf durch eine solche Einschränkung „gröblich benachteiligt“ werden.

Eine Aufzeichnung (sowie die Unterlagen) des kompletten Branchen-Webinars finden Sie unter www.wko.at/branchen/handel/elektroeinrichtungsfachhandel/gewaehrleistungelektroundeinrichtungsfachhandel.html

Bitte beachten:

Laut Stefan Adametz sollten sich Händler, die sich bisher noch nicht genauer mit der Gewährleistung NEU befasst haben, jetzt folgende Punkte beachten:

  • AGB anpassen
  • Mängel- und Übergabelisten überarbeiten
  • Datenschutzerklärung überprüfen (Datenweiterleitung wegen Aktualisierungspflicht)
  • Eigene Werbeaussagen überprüfen
Mehr Panorama-Beiträge

Tags: Bundesgremium des Elektro- und EinrichtungsfachhandelsEmpfehlungGewährleistung
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

1.300 Euro für krebskranke Kinder
Panorama

Gut geparkt ist auch gespendet: 1.300 Euro für krebskranke Kinder

26. Februar 2026
Zutritt und Sicherheit im neuen W&B Projects Firmengebäude
Panorama

Zutritt und Sicherheit im neuen W&B Projects Firmengebäude

25. Februar 2026
Smarte Leuchten für Rheda-Wiedenbrück
Panorama

Projektbericht: Smarte Leuchten für Rheda-Wiedenbrück

19. Februar 2026
© Ernst Derfeser
Panorama

Brandgefährlich: Akkus im Restmüll

17. Februar 2026
Der Verkäufer als wichtiger Mitarbeiter
Panorama

Spitzenverkäufer: Doppelt so erfolgreich

3. Februar 2026
Smartes Wohnen zum Angreifen
Panorama

Smartes Wohnen zum Angreifen

3. Februar 2026
WERBUNG

Meist gelesen

  • Panasonic & Skyworth: Strategischer Schulterschluss im TV-Geschäft

    Panasonic & Skyworth: Strategischer Schulterschluss im TV-Geschäft

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • FRITZ! und Starlink: Highspeed ohne Limit

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Sparkurs: Groupe SEB streicht 600 Stellen in der DACH-Region

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Aus Berker wird Hager: Neues Schaltersystem in Frankfurt präsentiert

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Ein Projekt, zwei Pleiten, viele Fragen: Zwei PV-Unternehmen insolvent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2026 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2026 ELEKTRO|branche.at