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Österreichischer Handel bleibt von „Corona-Reintesten“ ausgenommen

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
9. Januar 2021
in Branche
0
Corona Maskenpflicht

© Tumisu auf Pixabay

Positive Nachricht für die österreichische Wirtschaft: Künftig soll ein negativer Test die Voraussetzung für den Besuch von Events, Hotels oder Krankenhäusern sein. Der Handel und auch die Gastronomie werden von der Regelung ausgenommen sein.

„Wir begrüßen die Strategie, künftig das Betreten von Kultureinrichtungen, Hotels und Krankenhäusern nur mehr mit einem gültigen, negativen Corona-Test zu erlauben. Der Handelsverband hat sich bekanntlich als einzige Organisation von Anfang an auch öffentlich dafür eingesetzt, den Handel aufgrund der losen Kundenanbahnung und der relativ kurzen Aufenthaltsdauer von durchschnittlich 13 Minuten auszunehmen. Hierfür haben wir uns als Speerspitze des österreichischen Handels bis zuletzt in den Gesprächen mit der obersten Ebene der Bundesregierung stark gemacht“, bestätigt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

„Es freut uns sehr, dass die Bundesregierung unserer Empfehlung gefolgt ist. Nun hoffen wir, dass diese Regelung rasch in einem Gesetzesentwurf mündet, der auch in der Praxis gut anwendbar ist. Gleichzeitig garantiert der heimische Handel, auch weiterhin alle Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten und damit die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. Wir sind überzeugt, dass der Handel kein Corona-Hotspot ist. Das beweist auch der Lebensmittelhandel, der die Grundversorgung der Bevölkerung Tag für Tag in exzellenter Manier sicherstellt“, so Will.

Mittlerweile zeigt sich, dass die harten Lockdowns ihre Wirkung immer mehr verlieren. Daher muss das Motto für 2021 lauten: mit dem Coronavirus leben und wirtschaften. Nur so lassen sich Milliardenschäden der Wirtschaft nachhaltig vermeiden und hunderttausende Arbeitsplätze sichern. Neben der körperlichen Gesundheit müssen wir auch auf die physische Gesundheit achten und dazu zählt die Arbeitsplatzsicherheit.

Corona-Hilfen rasch auszahlen

Damit ein nachhaltiges Wirtschaften trotz Coronavirus ermöglicht wird und existenzielle Kollateralschäden eingedämmt werden ist es entscheidend, dass die Hilfen rasch und unbürokratisch ankommen. Die wirtschaftliche Problematik der Corona-Krise spitzt sich Tag für Tag weiter zu, unzählige Unternehmen kämpfen mit Liquiditätsengpässen. Sie brauchen rasche und höhere Hilfen sowie Planungssicherheit in steuerlicher, finanzieller und bilanzieller Hinsicht. Der Umsatzersatz hat sich bereits im zweiten Lockdown bewährt und war das einzige Instrument, das rasch an die betroffenen Firmen ausbezahlt werden konnte. Allerdings muss jetzt die 800.000 Euro Deckelung fallen und der Umsatzersatz auch für den gesamten dritten Lockdown ausbezahlt werden und damit für die Dauer der behördlichen Schließung.

Überdies fordert der Handelsverband eine unbürokratische, gleichwertige Unterstützung für alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen – eine Problematik, die überhaupt erst vom Handelsverband transparent gemacht wurde. Die Bundesregierung hat inzwischen zugesichert, diesen logischen Schritt zu setzen und einen fairen Umsatzersatz für indirekt betroffene Betriebe auszuzahlen. Hierfür muss die Untergrenze als Auszahlungsbedingung zumindest von 40 auf 30 Prozent Umsatzausfall gesenkt werden. Es muss auch hinterfragt werden, warum all jene hunderttausende Firmen, die weniger als 30 Prozent coronabedingten Verlust hinnehmen müssen, um derart viele Hilfen umfallen. Den auch Verluste dieser Dimension summieren sich zu einem gravierenden Ausmaß.

Tags: CoronakriseHandelsverband
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