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Wie berechnen Sie den benötigten Mindestumsatz

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
21. März 2023
in Service
0
Wie berechnen Sie den benötigten Mindestumsatz

© Gerd Altmann/PIXABAY

Wenn es um die Optimierung Ihres Unternehmens geht, ist es vor allem wichtig alle Kosten im Griff zu haben, daher zeigen wir Ihnen in diesem Artikel welche Auswirkungen steigende Kosten mit sich bringen und worauf Sie dabei aufpassen sollten.

Die Deckungsbeitrags-Rechnung (Netto-Umsatz minus variable Kosten) und die Gewinnschwellenanalyse haben wir bereits in vergangenen Artikeln beschrieben, nun tauchen wir diesbezüglich noch tiefer in die Praxis ein.

Schauen wir uns zunächst die variablen Kosten im Detail an:

Variable Kosten sind veränderliche Kosten, die in Abhängigkeit von der Produktions- bzw. Wareneinsatzmenge oder dem Beschäftigungsgrad steigen oder sinken.

Zusammen mit den Fixkosten bilden die variablen Kosten die Gesamtkosten eines Unternehmens. Typische variable Kosten sind bspw. Rohstoffkosten, Transportkosten, Fremdleistungen, Energiekosten für Maschinen.

Fixkosten sind hingegen bspw. Miete, Löhne und Gehälter (außer leistungsbezogene Gehälter), Energiekosten für die Büroräumlichkeiten.

Berechnung des Mindestumsatzes

Sie verkaufen bspw. im Monat Februar 500 Stück der Ware A zu je EUR 29,90,- (Netto) und 350 Stück der Ware B zu je EUR 69,90,- (Netto). Ihr Netto-Umsatz ist demnach in Summe EUR 39.415,-

Für die variablen Kosten der Ware A werden Rohstoff-, Energie-, und Transportkosten zu EUR 14,90 je Stück (in Summe somit EUR 7.450,-) angesetzt für die Ware B EUR 39,90 (in Summe EUR 13.965).

Die variablen Kosten betragen somit EUR 21.415,-.

Die Fixkosten für Miete, Gehälter (inkl. Geschäftsführervergütung) und Energie betragen je Monat EUR 16.000,-

Deckungsbeitrag und Gewinnschwelle berechnen

Der Deckungsbeitrag (Netto-Umsatz – variable Kosten) beträgt EUR 18.000,- bzw. rd. 46% vom Umsatz ((39.415-21.415)/39.415 x 100).

Nach Abzug der Fixkosten iHv EUR 16.000,- bleibt Ihnen im Monat Februar damit ein Gewinn vor Steuer von EUR 2.000,-.

Die Gewinnschwelle (Fixkosten / Deckungsbeitrag in % x 100), die Sie im Monat Februar erreicht haben, liegt demnach bei einem Netto-Umsatz iHv EUR 35.556,-

Achtung bei Preisveränderungen!

Steigen z.B. plötzlich die Rohstoffpreise der Ware A an, sodass die variablen Kosten von EUR 14,90 auf EUR 19,90 je Stück steigen, hat dies folgende Auswirkungen auf den benötigten Mindestumsatz im gleichen Monat Februar:

Die variablen Kosten der Ware A betragen demnach plötzlich EUR 9.950,- (19,90 x 500) und der Ware B weiterhin EUR 13.965,- – in Summe somit EUR 23.915,- statt bisher EUR 21.415,-.

Der Deckungsbeitrag ist nur noch EUR 15.500,- (39.415-23.915) bzw. rd. 39 % vom Umsatz ((39.415-23.915)/39.415 x 100).

Nach Abzug der Fixkosten iHv EUR 16.000,- steht nun ein Verlust iHv EUR -500,- zu Buche und die Gewinnschwelle liegt nun bei einem Netto-Umsatz iHv EUR 41.026,- (16.000 / 39% x 100) statt bisher EUR 35.556,-.

Lassen Sie sich durch die vielen Zahlen und Berechnungen nicht abschrecken!

Was wir Ihnen hier zeigen wollen ist, dass kleine Veränderungen z.B. in den variablen Kosten einer Ware, große Auswirkungen mit sich bringen können und Sie diese stets im Blick haben sollten.

SLT Tipp: Selbstverständlich beeinflussen viele Faktoren das Ergebnis eines Betriebes, es ist aber ratsam regelmäßig zu kalkulieren. Kosten wie bspw. Rohstoffe oder Energie können sich, gerade in der heutigen Zeit, schnell ändern und dann heißt es rechtzeitig Maßnahmen ergreifen. Vielleicht können Sie eine Erhöhung mit dem Gewinn einer anderen Ware abfangen – wichtig ist jedoch, dass Sie die Situation stets beobachten und rechnen, ob sich alles ausgeht.

Sind Sie sich bei den Berechnungen nicht ganz sicher, holen Sie sich Unterstützung von Ihrem Steuerberater. Es zahlt sich auf jeden Fall aus!

Einen Gewinnschwellen bzw. Break-Even-Punkt Rechner sowie weitere Tipps finden Sie auch auf der SLT-Homepage.

SLT Steuerberatung Umsatz
© SLT Steuerberatung

SLT Siart Lipkovich + Team GmbH & Co KG, Thaliastraße 85, 1160 Wien
www.slt.at, E-Mail: slt@slt.at

Zum vorherigen Beitrag der Serie

Stand: 27.01.2023, Haftung ausgeschlossen

Tags: BuchhaltungBusinessMindestumsatz
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