Die EU verpflichtet ab 2027 Neubauten, mit einer PV-Anlage auszustatten. Ein mutiger Schritt der in Österreich schon länger Fuß fassen wollte.
Zwar sind einzelne Bundesländer wie Wien, die Steiermark oder Niederösterreich bereits vorgegangen, nun aber legt die EU einen Zahn zu. Ab 2027 müssen neue Gebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. Damit legt die Gebäude-Richtlinie quasi einen neuen architektonischen Dresscode fest.
Ein PV-Traum wird real
Während es vor Jahren noch ein vermeintlich hartnäckiger Fiebertraum der Photovoltaik-Branche war, wird die Sonnenstromanlage nun zur Pflicht. Als PV-Verband sind wir mit dieser Forderung herumgereicht worden: von den Ländervertretern sind wir zum OIB und von dort wieder zurück zu den Ländervertretern geschickt worden, um von dort wieder zum OIB geschickt zu werden. Dem einen war das Thema zu technisch, dem anderen wiederum war es zu politisch! Keiner wollte die heiße Kartoffel auch nur irgendwie angreifen, geschweige denn umsetzen. Und das – skurrilerweise – obwohl es eben ohnehin schon mehrere Bundesländer mit dieser vermeintlich waghalsigen Vorgabe in der Bauordnung gab. Den Mutigen gehört die Welt.
Wie auch immer: Jedenfalls jetzt, wo Brüssel das Kommando übernommen hat, geht plötzlich alles. Abhängig vom Gebäudetyp muss eine PV-Anlage drauf – wie groß, das verrät eine mathematische Denksportaufgabe mit Extra-Kniff. Und ja, zuständig ist jetzt doch das OIB, das ihre Richtlinie entsprechend anpassen wird. Geht ja doch!
Vera Immitzer, Geschäftsführerin Bundesverband Photovoltaic Austria