Darf die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Beutel gemessen werden? Darüber streitet Dyson (gemeinsam mit 14 Mitklägern) seit Jahren mit der EU. Jetzt wies das EU-Gericht eine Schadenersatzklage über 303,2 Mio. Euro ab.
Grund für die juristische Auseinandersetzung sind bzw. waren die Richtlinien der EU-Kommission zur Messung der Energieeffizienz der Geräte. Seit 2014 war in der EU ein einheitliches Etikett in Sachen Energieeffizienz von Staubsaugern vorgeschrieben. Wie diese Effizienz zu ermitteln war, hatte die EU-Kommission in einer Richtlinie festgelegt. Unter anderem war dort beschrieben, dass die Messungen bei Staubsaugern mit leeren Beuteln vorzunehmen sind. Das freute die Hersteller beutelloser Staubsauger freilich weniger, da sie sich dadurch in ihren Geschäftschancen eingeschränkt sahen. Nach der Dyson-Juristen eine glatte Wettbewerbsverzerrung.
Dyson mit langjährigem Rechtsstreit
Die Kommission habe „eine Verordnung erlassen, mit der traditionelle Beutelstaubsauger, deren Leistung nachlasse, wenn der Behälter mit Staub gefüllt sei, gegenüber den auf der Zyklontechnologie basierenden Geräten der Klägerinnen, die ihre Leistung während der gesamten Verwendung aufrechterhielten, einseitig bevorzugt worden seien“, hieß es deswegen in einer Klageschrift von Dyson.
Gebracht hat der juristische Hickhack bislang nichts – ganz im Gegenteil: Die Schadensersatzklage von Dyson und seinen Mitstreitern wurde nun vom EU-Gericht negativ beschieden. Die Kommission habe die Grenzen ihres Ermessens nicht offenkundig oder erheblich überschritten, lautet die Begründung der Richter. Auch habe die Kommission weder diskriminierend gehandelt noch den Grundsatz der guten Verwaltung verletzt.
Keine Energieeffizienzlabel für Staubsauger
Ein weiteres Ergebnis dieser gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Umstand, dass es bislang kein Energieeffizienzlabel für Staubsauger gibt. Die zuvor erwähnte Verordnung, in der die umstrittene Testmethode für das Energielabel geregelt ist, hatte das EU-Gericht nämlich bereits 2018 für nichtig erklärt. Deswegen dürfen Staubsauger derzeit auch kein Label tragen. Voraussichtlich wird es daher erst 2024 neue EU-Kennzeichnungen geben. „Leider darf das EU-Energielabel für Staubsauger, das eine einfache Orientierung ermöglichte, im Verkauf nicht mehr genutzt werden, bis eine neue, rechtskonforme Verordnung durch die Europäische Kommission verabschiedet wird“, bedauert auch das Deutsche Umweltbundesamt.