• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

22. März 2022
Maststockung Deutschlandleitung in St. Peter am Hart (Österreich)

Bau der APG-Deutschlandleitung läuft weiter auf Hochtouren

5. Dezember 2025
Wien Energie Staatsoper PV-Anlage

Sonnenstrom-Ouvertüre: Wien Energie nimmt PV-Anlage auf der Wiener Staatsoper in Betrieb

5. Dezember 2025
Die neue Varta Powerbank liefert Energie für Laptops wie auch Drohnen

Die neue Varta Powerbank liefert Energie für Laptops wie auch Drohnen

5. Dezember 2025
IKB sucht eine:n Elektroinstallateur:in

IKB sucht eine:n Elektroinstallateur:in

4. Dezember 2025
ERA Ramsauer: Elektrotechniker:in im Verkaufsdienst gesucht

ERA Ramsauer: Elektrotechniker:in im Verkaufsdienst gesucht

4. Dezember 2025
Wertgarantie Group stärkt regionale Klimaschutzprojekte

Wertgarantie Group stärkt regionale Klimaschutzprojekte

4. Dezember 2025
Spendenaktion: 220 Elektrogeräte für Frauenhäuser in ganz Österreich

Spendenaktion: 220 Elektrokleingeräte für Frauenhäuser in ganz Österreich

4. Dezember 2025
APG-Factbox: Import-Oktober durch Wasserkraft-Ebbe

APG-Factbox: Import-Oktober durch Wasserkraft-Ebbe

3. Dezember 2025
Recht auf Reparatur – Chance oder Chaos?

Round Table: Recht auf Reparatur – Chance oder Chaos?

3. Dezember 2025
© ELEKTRO|branche, Sedlak, WKO

Viele interessierte Elektrotechniker 

3. Dezember 2025
Mit einem großartigen Fest in der WKO in Wien wurden die erfolgreichen Teilnehmer der EuroSkills 2025 willkommen geheißen © Sedlak

EuroSkills 2025 bringen ein solides Ergebnis 

3. Dezember 2025
Remington AIRvive-Kampagne launcht in aller Medienmunde

Remington AIRvive-Kampagne läuft auf allen Medienkanälen

2. Dezember 2025
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Branche

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
22. März 2022
in Branche
0
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

© Gerd Altmann / Pixabay

Zu Beginn der Coronapandemie hat die Bundesregierung rasch finanzielle Hilfsinstrumente für betroffene Unternehmen entwickelt und über die COFAG ausbezahlt. Dazu zählen auch der Fixkostenzuschuss und der Verlustersatz, bei dem Unternehmen abhängig von der Höhe ihres Umsatzausfalls vom Staat einen Teil ihrer Aufwendungen ersetzt bekommen. Zu den anrechenbaren Kosten zählen hier auch Mieten und Pachtaufwendungen, die Unternehmen zu zahlen haben.

Bis zum 18. März 2022 hat die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) 3,82 Mrd. Euro an Fixkostenzuschuss und Verlustersatz an 148.518 Unternehmen ausbezahlt.

Gesetz und Richtlinien regeln Rückzahlungen

Im Herbst 2021 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass kein Mietzins zu zahlen ist, wenn das Geschäftslokal aufgrund der Betretungsverbote nicht benutzbar ist. Zudem entschied der OGH, dass Unternehmen, die staatliche Zuschüsse bekommen haben, diese nicht an Vermieter weitergeben müssen. Mieter dürfen den Teil des Zuschusses, den sie für Mieten bekommen haben, die nun gar nicht zu bezahlen sind, nicht behalten, sondern haben diesen an die COFAG zurückzuzahlen.

Um sparsam mit Steuergeld umzugehen und die angespannte Situation der Klein- und Mittelbetriebe nicht zu verschärfen, regelt die mit Jahresbeginn 2022 in Kraft getretene Änderung des ABBAG-Gesetzes sowohl allfällige Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz als auch die künftigen Auszahlungen durch die COFAG.

Durch die mit 16. März 2022 veröffentlichten Novellen der Richtlinien zum Fixkostenzuschuss und Verlustersatz stehen jetzt auch die technischen Details der Regelung fest und bilden die rechtliche Grundlage für die Rückzahlungen. Die Richtlinien definieren das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit und regeln, wie mit Rückforderungen von Bestandszuschüssen über und unter dem Grenzbetrag von 12.500 Euro umgegangen wird.

Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit

Für den Umfang der Auszahlung von Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz und für die Höhe der Rückforderung eines allfälligen Bestandszinsanteils ist die tatsächliche Nutzbarkeit der Geschäftsräumlichkeit in jenen Zeiträumen maßgeblich, in denen das Unternehmen direkt von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen war.

War ein Geschäftslokal teilweise nutzbar, etwa für die Abholung von Waren oder ein Lokal im Gassenverkauf, so können diese Unternehmen die anteiligen Bestandszinsen im Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit weiterhin ansetzen. Die jüngsten Novellen der Verordnungen für die Zuschüsse konkretisieren die tatsächliche Nutzbarkeit.

Das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit muss von geförderten Unternehmen anhand geeigneter Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Liegt keine fremdübliche und sachgerechte Vereinbarung mit dem Mieter vor, kann die tatsächliche Nutzbarkeit auch vereinfachend anhand des dem Mietobjekts zuzurechnenden Umsatzausfalls ermittelt werden. Dabei müssen Fördernehmer den für die Beantragung des Zuschusses ermittelten Prozentsatz des Umsatzausfalls als Ausgangspunkt der Berechnung heranziehen.

Sind nur Teile eines Geschäftslokals von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen, so können die davon nicht betroffenen Flächen bei der Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit überhaupt außer Ansatz bleiben, wenn diesen Flächen aufgrund eines gesonderten Ausweises im Bestandsvertrag ein konkreter Teil des Bestandszinses zugeordnet werden kann. Für diese Flächen können die Bestandszinsen in voller Höhe angesetzt werden.

Rückforderung der Bestandszinsen im Interesse aller COFAG-Fördernehmer

Für bereits ausgezahlten Förderungen wird die COFAG nur aktiv auf geförderte Unternehmen zugehen und anteilige Zuschüsse zurückfordern, wenn diesem Unternehmen Zuschüsse für im Zeitraum des behördlichen Betretungsverbotes zu entrichtende Bestandszinszahlungen in Höhe von zumindest 12.500 Euro pro Monat zugrunde liegen.

Bei allen anderen Unternehmen wird die korrekte Rückzahlung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung kontrolliert. Wenn sich hier herausstellt, dass ein Unternehmen nicht alles Zumutbare geleistet hat, um seine Kosten und damit die Höhe der beantragten Förderungen zu reduzieren, liegt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht vor.

Abgesehen davon liegt es auch im ökonomischen Interesse aller geförderten Unternehmen, die Bestandszinsenfrage zu regeln: Denn die Zuschüsse der COFAG decken jeweils nur einen Teil der Bestandszinsen (entsprechend der jeweiligen Ersatzrate im Fixkostenzuschuss bzw. Verlustersatz). Wenn sich Unternehmen bezahlte Bestandszinsen zurückholen, geben sie nur die anteiligen Zuschüsse an die COFAG zurück und können die Differenz auf die gesamt entrichteten Bestandszinsen für sich behalten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Mehr Branchen-Meldungen
Tags: COFAGCovid-19Zuschüsse
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Wertgarantie Group stärkt regionale Klimaschutzprojekte
Branche

Wertgarantie Group stärkt regionale Klimaschutzprojekte

4. Dezember 2025
Weihnachtsgeschäft 2025: Schenken ja, aber preisbewusst
Branche

Weihnachtsgeschäft 2025: Schenken ja, aber preisbewusst

2. Dezember 2025
Tradition verpflichtet: Krejcik mit Handelshermes 2025 ausgezeichnet
Branche

Tradition verpflichtet: Krejcik mit Handelshermes 2025 ausgezeichnet

28. November 2025
Die Verhandler konnten sich auch einen Handels-KV-Abschluss einigen
Branche

Handels-KV 2026: Abschluss setzt auf Balance zwischen Kosten und Flexibilität

24. November 2025
Wie ticken die Österreicher beim Weihnachtsshopping?
Branche

Wie ticken die Österreicher beim Weihnachtsshopping?

24. November 2025
Das Wiener Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z ist erneut insolvent
Branche

R.U.S.Z erneut pleite: Und wieder ist der Reparaturbonus schuld …

21. November 2025
WERBUNG

Meist gelesen

  • Die Geräte-Retter-Prämie soll im Dezember starten. Für kaputte Smartphones gibts dann aber keine Förderung mehr. © AdobeStock

    Geräte-Retter-Prämie ersetzt Reparaturbonus: Handys & Räder fallen raus

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Ein Projekt, zwei Pleiten, viele Fragen: Zwei PV-Unternehmen insolvent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Sun Contracting-Pleite: Millionen-Insolvenz & Wirtschaftskrimi?

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • FRITZ! und Starlink: Highspeed ohne Limit

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • PV-Anlagen: „Brandschutz ist keine Option, sondern Pflicht“

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2025 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2025 ELEKTRO|branche.at