• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

22. März 2022
EU verhängt 550 Mio. Euro Strafe gegen AliExpress

EU verhängt 550 Mio. Euro Strafe gegen AliExpress

21. Juli 2026
Der neue Smeg Multifunktionskontaktgrill: Vom saftigen Steak zur fluffigen Waffel

Neuer Smeg-Multigrill: Vom saftigen Steak zur fluffigen Waffel

20. Juli 2026
Neue Gira Sensoren fürs ideale Klima im Smart Home

Neue Gira-Sensoren sorgen fürs ideale Klima im Smart Home

20. Juli 2026
Smeg Deutschland feiert seinen 30er mit verlängerter Garantie

Smeg Deutschland feiert seinen 30er mit 60 Monaten Garantie

17. Juli 2026
JURA Cold Brew hält Einzug in die E-Linie

JURA: Cold Brew hält jetzt Einzug in die E-Linie

15. Juli 2026
Ein neues Trio übernimmt die Geschäftsführung bei Hörburger Energietechnik

Neues Trio übernimmt Geschäftsführung bei Hörburger Energietechnik

15. Juli 2026
Die Förderung „Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz“ gibts für Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.

Neues Förderprogramm soll Energiewende intelligenter und netzdienlicher machen

15. Juli 2026
Wertgarantie: Kostenversicherungen für Reparaturen rücken in den Vordergrund

Wertgarantie: Kostenversicherungen für Reparaturen rücken in den Vordergrund

14. Juli 2026
Der zweite PV-Fördercall des Jahres mutierte zu einem Förder-Glücksspiel. © Dietmar Stiplovsek/Hansesun

33 Sekunden: PV-Branche kritisiert staatliches Förder-Glücksspiel und fordert Neustart

14. Juli 2026
Colt sucht eine:n Servicetechniker:in

Colt sucht eine:n Servicetechniker:in

13. Juli 2026
Toperczer sucht eine:n Servicetechniker:in

Toperczer sucht eine:n Servicetechniker:in

13. Juli 2026
Cashback-System soll korrekte Entsorgung von Lithiumbatterien fördern

Cashback-System soll korrekte Entsorgung von Lithiumbatterien fördern

10. Juli 2026
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Branche

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
22. März 2022
in Branche
0
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

© Gerd Altmann / Pixabay

Zu Beginn der Coronapandemie hat die Bundesregierung rasch finanzielle Hilfsinstrumente für betroffene Unternehmen entwickelt und über die COFAG ausbezahlt. Dazu zählen auch der Fixkostenzuschuss und der Verlustersatz, bei dem Unternehmen abhängig von der Höhe ihres Umsatzausfalls vom Staat einen Teil ihrer Aufwendungen ersetzt bekommen. Zu den anrechenbaren Kosten zählen hier auch Mieten und Pachtaufwendungen, die Unternehmen zu zahlen haben.

Bis zum 18. März 2022 hat die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) 3,82 Mrd. Euro an Fixkostenzuschuss und Verlustersatz an 148.518 Unternehmen ausbezahlt.

Gesetz und Richtlinien regeln Rückzahlungen

Im Herbst 2021 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass kein Mietzins zu zahlen ist, wenn das Geschäftslokal aufgrund der Betretungsverbote nicht benutzbar ist. Zudem entschied der OGH, dass Unternehmen, die staatliche Zuschüsse bekommen haben, diese nicht an Vermieter weitergeben müssen. Mieter dürfen den Teil des Zuschusses, den sie für Mieten bekommen haben, die nun gar nicht zu bezahlen sind, nicht behalten, sondern haben diesen an die COFAG zurückzuzahlen.

Um sparsam mit Steuergeld umzugehen und die angespannte Situation der Klein- und Mittelbetriebe nicht zu verschärfen, regelt die mit Jahresbeginn 2022 in Kraft getretene Änderung des ABBAG-Gesetzes sowohl allfällige Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz als auch die künftigen Auszahlungen durch die COFAG.

Durch die mit 16. März 2022 veröffentlichten Novellen der Richtlinien zum Fixkostenzuschuss und Verlustersatz stehen jetzt auch die technischen Details der Regelung fest und bilden die rechtliche Grundlage für die Rückzahlungen. Die Richtlinien definieren das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit und regeln, wie mit Rückforderungen von Bestandszuschüssen über und unter dem Grenzbetrag von 12.500 Euro umgegangen wird.

Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit

Für den Umfang der Auszahlung von Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz und für die Höhe der Rückforderung eines allfälligen Bestandszinsanteils ist die tatsächliche Nutzbarkeit der Geschäftsräumlichkeit in jenen Zeiträumen maßgeblich, in denen das Unternehmen direkt von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen war.

War ein Geschäftslokal teilweise nutzbar, etwa für die Abholung von Waren oder ein Lokal im Gassenverkauf, so können diese Unternehmen die anteiligen Bestandszinsen im Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit weiterhin ansetzen. Die jüngsten Novellen der Verordnungen für die Zuschüsse konkretisieren die tatsächliche Nutzbarkeit.

Das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit muss von geförderten Unternehmen anhand geeigneter Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Liegt keine fremdübliche und sachgerechte Vereinbarung mit dem Mieter vor, kann die tatsächliche Nutzbarkeit auch vereinfachend anhand des dem Mietobjekts zuzurechnenden Umsatzausfalls ermittelt werden. Dabei müssen Fördernehmer den für die Beantragung des Zuschusses ermittelten Prozentsatz des Umsatzausfalls als Ausgangspunkt der Berechnung heranziehen.

Sind nur Teile eines Geschäftslokals von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen, so können die davon nicht betroffenen Flächen bei der Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit überhaupt außer Ansatz bleiben, wenn diesen Flächen aufgrund eines gesonderten Ausweises im Bestandsvertrag ein konkreter Teil des Bestandszinses zugeordnet werden kann. Für diese Flächen können die Bestandszinsen in voller Höhe angesetzt werden.

Rückforderung der Bestandszinsen im Interesse aller COFAG-Fördernehmer

Für bereits ausgezahlten Förderungen wird die COFAG nur aktiv auf geförderte Unternehmen zugehen und anteilige Zuschüsse zurückfordern, wenn diesem Unternehmen Zuschüsse für im Zeitraum des behördlichen Betretungsverbotes zu entrichtende Bestandszinszahlungen in Höhe von zumindest 12.500 Euro pro Monat zugrunde liegen.

Bei allen anderen Unternehmen wird die korrekte Rückzahlung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung kontrolliert. Wenn sich hier herausstellt, dass ein Unternehmen nicht alles Zumutbare geleistet hat, um seine Kosten und damit die Höhe der beantragten Förderungen zu reduzieren, liegt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht vor.

Abgesehen davon liegt es auch im ökonomischen Interesse aller geförderten Unternehmen, die Bestandszinsenfrage zu regeln: Denn die Zuschüsse der COFAG decken jeweils nur einen Teil der Bestandszinsen (entsprechend der jeweiligen Ersatzrate im Fixkostenzuschuss bzw. Verlustersatz). Wenn sich Unternehmen bezahlte Bestandszinsen zurückholen, geben sie nur die anteiligen Zuschüsse an die COFAG zurück und können die Differenz auf die gesamt entrichteten Bestandszinsen für sich behalten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Mehr Branchen-Meldungen
Tags: COFAGCovid-19Zuschüsse
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

EU verhängt 550 Mio. Euro Strafe gegen AliExpress
Branche

EU verhängt 550 Mio. Euro Strafe gegen AliExpress

21. Juli 2026
Wertgarantie: Kostenversicherungen für Reparaturen rücken in den Vordergrund
Branche

Wertgarantie: Kostenversicherungen für Reparaturen rücken in den Vordergrund

14. Juli 2026
Budgetdebatte: Handelsverband fordert Standortpolitik statt neuer Belastungen
Branche

Budgetdebatte: Handelsverband fordert Standortpolitik statt neuer Belastungen

8. Juli 2026
ElectronicPartner-Vorstand Matthias Assmann: „Was vor einigen Monaten als Idee begann, entwickelt sich zu einer länderübergreifenden Robotik-Initiative innerhalb von ElectronicPartner. Gemeinsam haben wir in kurzer Zeit die Grundlage für ein flächendeckendes Vertriebs- und Servicenetzwerk geschaffen.“ © ElectronicPartner
Branche

ElectronicPartner Robotik-Offensive: Jetzt ist auch Deutschland dran

8. Juli 2026
Fachhändler mit neuen Umsatzchancen: Wertgarantie erweitert Angebot um Komplettschutz für Küchen
Branche

Neue Umsatzchancen: Wertgarantie erweitert Angebot um Komplettschutz für Küchen

7. Juli 2026
Freuten sich über einen regen Besuch der Jubiläumsfeier: Inhaber Josef Pöltl jun. mit ElectronicPartner-Regionalbetreuer Erich Theuermann. © ElectronicPartner
Branche

Vom Rinderstall zum Vorzeigebetrieb: Elektro Pöltl feiert 40 Jahre

2. Juli 2026
WERBUNG

Meist gelesen

  • De'Longhi präsentiert die neuen Pinguino GentleJet Klimageräte

    De’Longhi präsentiert die neuen Pinguino GentleJet Klimageräte

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Mia san mia: FC Bayern München holt sich Ledvance als Lichtpartner ins Team

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Stefan Tenor übernimmt Leitung des BSH-Vertriebsaußendiensts

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • PV-Krise fordert weiteres Opfer: Leondinger PV-Großhändler insolvent

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • FRITZ! und Starlink: Highspeed ohne Limit

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2026 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2026 ELEKTRO|branche.at