• Aktuellste
  • Beiträge
  • Alle
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Service
  • Elektrotechnik
  • Produkte
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

22. März 2022
Retail der Zukunft: GFU-Studie beleuchtet Einkaufsverhalten bis 2030

Retail der Zukunft: GFU-Studie beleuchtet Einkaufsverhalten bis 2030

3. September 2026
Metz packt die Koffer & findet seine neue Heimat in Nürnberg

Metz packt die Koffer & findet seine neue Heimat in Nürnberg

3. September 2026
TFK verstärkt Vertriebsteam mit Mathias Rosenkranz

TFK verstärkt Vertriebsteam mit Mathias Rosenkranz

2. September 2026
Canal+ Start: Neuer Einstieg per Satellit

Canal+ Start: Neues Einstiegsprodukt via Sat-Empfang

2. September 2026
Das Vienna Coffee Festival 2026 steht vor der Tür

Das Vienna Coffee Festival 2026 steht vor der Tür

2. September 2026
Rommelsbacher setzt in Linz auf Partnerschaft und Austausch

Rommelsbacher setzt in Linz auf Partnerschaft und Austausch

2. September 2026
Schritt für Schritt: Gen Z setzt auf Selbstvermessung

Schritt für Schritt: Gen Z setzt auf Selbstvermessung

1. September 2026
APG sucht eine:n Planungs- und Baustellenkoordinator:in

APG sucht eine:n Planungs- und Baustellenkoordinator:in

1. September 2026
Cteam Energietechnik sucht eine:n Projekttechniker:in für Elektrotechik

Cteam Energietechnik sucht eine:n Projekttechniker:in für Elektrotechik

1. September 2026
Klar, elegant und robust: IFA-Premiere der FRITZ!Box DSL/Fiber 7-90

Klar, elegant & robust: IFA-Premiere der FRITZ!Box DSL/Fiber 7-90

1. September 2026
MediaMarkt hebt Lieferstandard bei Großgeräten an

MediaMarkt setzt jetzt auch bei Großgeräten auf Next Day Delivery

1. September 2026
Stromnetzplanung unter Zeitdruck: Noch 30 Tage für Österreichs Netzbetreiber

Stromnetzplanung unter Zeitdruck: Noch 30 Tage für Österreichs Netzbetreiber

1. September 2026
Elektrobranche.at
Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel & Gewerbe
  • Kontakt
  • LinkedIn
Newsletter
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Retail
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
ELEKTRObranche.at
Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
WERBUNG
Home Branche

Rückzahlung anteiliger COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown geregelt

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
22. März 2022
in Branche
0
COFAG-Zuschüsse für Mieten und Pacht im Lockdown

© Gerd Altmann / Pixabay

Zu Beginn der Coronapandemie hat die Bundesregierung rasch finanzielle Hilfsinstrumente für betroffene Unternehmen entwickelt und über die COFAG ausbezahlt. Dazu zählen auch der Fixkostenzuschuss und der Verlustersatz, bei dem Unternehmen abhängig von der Höhe ihres Umsatzausfalls vom Staat einen Teil ihrer Aufwendungen ersetzt bekommen. Zu den anrechenbaren Kosten zählen hier auch Mieten und Pachtaufwendungen, die Unternehmen zu zahlen haben.

Bis zum 18. März 2022 hat die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) 3,82 Mrd. Euro an Fixkostenzuschuss und Verlustersatz an 148.518 Unternehmen ausbezahlt.

Gesetz und Richtlinien regeln Rückzahlungen

Im Herbst 2021 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass kein Mietzins zu zahlen ist, wenn das Geschäftslokal aufgrund der Betretungsverbote nicht benutzbar ist. Zudem entschied der OGH, dass Unternehmen, die staatliche Zuschüsse bekommen haben, diese nicht an Vermieter weitergeben müssen. Mieter dürfen den Teil des Zuschusses, den sie für Mieten bekommen haben, die nun gar nicht zu bezahlen sind, nicht behalten, sondern haben diesen an die COFAG zurückzuzahlen.

Um sparsam mit Steuergeld umzugehen und die angespannte Situation der Klein- und Mittelbetriebe nicht zu verschärfen, regelt die mit Jahresbeginn 2022 in Kraft getretene Änderung des ABBAG-Gesetzes sowohl allfällige Rückforderungen von anteiligem Fixkostenzuschuss und Verlustersatz als auch die künftigen Auszahlungen durch die COFAG.

Durch die mit 16. März 2022 veröffentlichten Novellen der Richtlinien zum Fixkostenzuschuss und Verlustersatz stehen jetzt auch die technischen Details der Regelung fest und bilden die rechtliche Grundlage für die Rückzahlungen. Die Richtlinien definieren das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit und regeln, wie mit Rückforderungen von Bestandszuschüssen über und unter dem Grenzbetrag von 12.500 Euro umgegangen wird.

Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit

Für den Umfang der Auszahlung von Fixkostenzuschuss oder Verlustersatz und für die Höhe der Rückforderung eines allfälligen Bestandszinsanteils ist die tatsächliche Nutzbarkeit der Geschäftsräumlichkeit in jenen Zeiträumen maßgeblich, in denen das Unternehmen direkt von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen war.

War ein Geschäftslokal teilweise nutzbar, etwa für die Abholung von Waren oder ein Lokal im Gassenverkauf, so können diese Unternehmen die anteiligen Bestandszinsen im Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit weiterhin ansetzen. Die jüngsten Novellen der Verordnungen für die Zuschüsse konkretisieren die tatsächliche Nutzbarkeit.

Das Ausmaß der tatsächlichen Nutzbarkeit muss von geförderten Unternehmen anhand geeigneter Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Liegt keine fremdübliche und sachgerechte Vereinbarung mit dem Mieter vor, kann die tatsächliche Nutzbarkeit auch vereinfachend anhand des dem Mietobjekts zuzurechnenden Umsatzausfalls ermittelt werden. Dabei müssen Fördernehmer den für die Beantragung des Zuschusses ermittelten Prozentsatz des Umsatzausfalls als Ausgangspunkt der Berechnung heranziehen.

Sind nur Teile eines Geschäftslokals von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen, so können die davon nicht betroffenen Flächen bei der Berechnung der tatsächlichen Nutzbarkeit überhaupt außer Ansatz bleiben, wenn diesen Flächen aufgrund eines gesonderten Ausweises im Bestandsvertrag ein konkreter Teil des Bestandszinses zugeordnet werden kann. Für diese Flächen können die Bestandszinsen in voller Höhe angesetzt werden.

Rückforderung der Bestandszinsen im Interesse aller COFAG-Fördernehmer

Für bereits ausgezahlten Förderungen wird die COFAG nur aktiv auf geförderte Unternehmen zugehen und anteilige Zuschüsse zurückfordern, wenn diesem Unternehmen Zuschüsse für im Zeitraum des behördlichen Betretungsverbotes zu entrichtende Bestandszinszahlungen in Höhe von zumindest 12.500 Euro pro Monat zugrunde liegen.

Bei allen anderen Unternehmen wird die korrekte Rückzahlung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung kontrolliert. Wenn sich hier herausstellt, dass ein Unternehmen nicht alles Zumutbare geleistet hat, um seine Kosten und damit die Höhe der beantragten Förderungen zu reduzieren, liegt eine Verletzung der Schadensminderungspflicht vor.

Abgesehen davon liegt es auch im ökonomischen Interesse aller geförderten Unternehmen, die Bestandszinsenfrage zu regeln: Denn die Zuschüsse der COFAG decken jeweils nur einen Teil der Bestandszinsen (entsprechend der jeweiligen Ersatzrate im Fixkostenzuschuss bzw. Verlustersatz). Wenn sich Unternehmen bezahlte Bestandszinsen zurückholen, geben sie nur die anteiligen Zuschüsse an die COFAG zurück und können die Differenz auf die gesamt entrichteten Bestandszinsen für sich behalten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Mehr Branchen-Meldungen
Tags: COFAGCovid-19Zuschüsse
TeilenTeilenSenden

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge

Retail der Zukunft: GFU-Studie beleuchtet Einkaufsverhalten bis 2030
Branche

Retail der Zukunft: GFU-Studie beleuchtet Einkaufsverhalten bis 2030

3. September 2026
Schritt für Schritt: Gen Z setzt auf Selbstvermessung
Branche

Schritt für Schritt: Gen Z setzt auf Selbstvermessung

1. September 2026
MediaMarkt hebt Lieferstandard bei Großgeräten an
Branche

MediaMarkt setzt jetzt auch bei Großgeräten auf Next Day Delivery

1. September 2026
IFA 2026: Von App bis Zukunftstechnologien
Branche

IFA 2026: Von App bis Zukunftstechnologien

31. August 2026
Kaufkraft in Osteuropa holt kräftig auf
Branche

Kaufkraft-Studie: Osteuropa holt kräftig auf, Inflation bremst Österreich aus

27. August 2026
Einzelhandel kommt kaum voran: Umsatzplus von 0,1 %
Branche

Einzelhandel kommt kaum voran: Umsatzplus von nur 0,1 %

24. August 2026
WERBUNG

Meist gelesen

  • Batteriespeicher bei PV-Anlagen: neue Haftungsfallen für Errichter, Betreiber und Versicherer

    Batteriespeicher bei PV-Anlagen: Neue Haftungsfallen für Errichter, Betreiber & Versicherer

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Partielle Sonnenfinsternis: APG und PV&B Austria sehen nur geringe Auswirkungen

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Krise beim Elektronik-Riesen Vestel: Umfangreiche Restrukturierungen angelaufen

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • APG Factbox: PV kurbelte im Juni den Stromexport wieder an

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
  • Speicher statt Einspeisung: Wirtschaftsministerium plant PV-Förderreform ab 2027

    0 Geteilt
    Teilen 0 Tweet 0
WERBUNG
WERBUNG
ELEKTRObranche.at


Ihr unabhängiges Fachmagazin für Handel- & Gewerbe

Kategorien

  • Branche
  • Elektrotechnik
  • Hausgeräte
  • Jobbörse
  • Multimedia
  • Panorama
  • Produkte
  • Service
  • Über uns/Mediadaten
  • Abonnement
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2026 ELEKTRO|branche.at

Keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Home
  • Branche
  • Hausgeräte
  • Multimedia
  • Elektrotechnik
  • Produkte
  • Panorama
  • Service
  • Jobbörse
Newsletter

© 2026 ELEKTRO|branche.at