Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße gegen die Messezentrum Salzburg GmbH wegen unrichtiger bzw. irreführender Angaben in der Anmeldung eines Zusammenschlusses gestellt.
Konkret wurden bei der Übernahme der Reed-Messen vor zwei Jahren unvollständige Angaben gemacht und damit gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen, so der Vorwurf der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Und zwar sei beim Zusammenschluss der Unternehmen eine Minderheits-Beteiligung am Linzer „Design Center“ nicht gemeldet worden.
Mit dieser Minderheitsbeteiligung gingen allerdings auch Zustimmungs-, Informations- und Kontrollrechte einher, weswegen es sich um wesentliche Aspekte bei der Prüfung des Zusammenschlusses gehandelt habe. Eine irreführende Angabe entstand etwa durch die fehlende Erläuterung der verbundenen atypischen Minderheitsrechte. Unrichtige bzw. irreführende Angaben in Zusammenschlussanmeldungen sind bußgeldrelevant. Die BWB stellte daher einen Antrag auf Verhängung einer Geldbuße.
Messezentrum Salzburg kooperierte vollumfänglich
Das Messezentrum Salzburg habe dann aber sowohl während des noch anhängigen Zusammenschlussverfahrens als auch nach dessen Abschluss umfassend und kontinuierlich mit der BWB kooperiert und damit einen wesentlichen Beitrag zu den Ermittlungen geleistet. Vor diesem Hintergrund erachtet die BWB die verhängte Geldbuße in Höhe von 65.000 Euro aus general- und spezialpräventiven Erwägungen als angemessen und ausreichend.




















