Die Aktiengesellschaft (AG)

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Neben den bisher in unserer Artikelserie behandelten Rechtsformen, gibt es noch jene der Aktiengesellschaft, kurz AG.

Die AG ist eine juristische Person deren Grundkapital in einzelne Anteile zerlegt wird. Das Grundkapital einer AG beträgt mindestens EUR 70.000, wobei ein Viertel des Betrags bei der Gründung einbezahlt werden muss. Die Aktiengesellschaft kommt nur bei größeren Einheiten in Frage, da es sich hier um eine relativ komplexe und teure Rechtsform handelt.

Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

SLT-Tipp: Die Kriterien für die Wahl der passenden Rechtsform eines Unternehmens ist immer individuell. Neben potenziellen steuerlichen Vorteilen müssen auch weitere Aspekte wie Haftungsthematiken oder auch die Frage wie das Unternehmen finanziert werden soll, analysiert und berücksichtigt werden.

Es ist durchaus ratsam eine Reihung und Gewichtung der einzelnen Kriterien durchzuführen. Dabei sollten nicht nur kurzfristige, sondern auch längerfristige Ziele des Unternehmens berücksichtigt werden. In unserem nächsten Artikel werden wir die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft durchleuchten und auch auf weitere gesetzliche Neuerungen eingehen.

Weitere Tipps und Berechnungstools, wie unseren Rechtsformenrechner, bei dem Sie die verschiedenen Rechtsformen miteinander vergleichen können – mehr dazu finden Sie hier.

SLT Steuerberatung aktiengesellschaft

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Stand: 15.03.2024, Haftung ausgeschlossen

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