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ÖNIP NEU: Verdoppelter Photovoltaik-Ausbau, Bundesländer in der Pflicht und fehlende Gesetze

ÖNIP NEU: Verdoppelter Photovoltaik-Ausbau, die Pflicht der Bundesländer & fehlende Gesetze

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ÖNIP NEU: Verdoppelter Photovoltaik-Ausbau, die Pflicht der Bundesländer & fehlende Gesetze

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
9. April 2024
in Elektrotechnik
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ÖNIP NEU: Verdoppelter Photovoltaik-Ausbau, Bundesländer in der Pflicht und fehlende Gesetze

© AdobeStock

Das Bundesministerium für Klimaschutz hat endlich einen langfristigen Plan für den Stromnetzausbau vorgelegt: Der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) beinhaltet erstmals einen klaren Ausbaubedarf für die Bundesländer und sieht unter anderem vor, den bisherigen PV-Bedarf auf 21 TWh (Terawattstunden) bis 2030 fast zu verdoppeln.

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) begrüßt die höheren Ausbauziele für Photovoltaik als wichtigen Meilenstein für Österreichs Energiewende, fordert aber dringend ein modernes E-Wirtschaftsgesetz (ElWG), die Anpassung der Ziele im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie das Erneuerbare Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG).

Der ÖNIP ist ein wichtiger Plan, für die Integration erneuerbarer Energien und stärkt auch die Rolle der Photovoltaik als eine zentrale Säule des zukünftigen Energiesystems. Der Netzausbauplan alleine reicht aber nicht: Jetzt muss rasch der Netzausbau folgen!

Vera Immitzer, Geschäftsführerin, PV Austria

ÖNIP: Verdopplung der PV-Leistung erforderlich

Der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) des Bundesministeriums für Klimaschutz basiert auf einem vorausschauenden Blick auf den zukünftigen Energiebedarf, der zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 und einer Stromversorgung aus hundert Prozent erneuerbaren Quellen bis 2030 erforderlich ist. Dieser Energiebedarf bildet die Grundlage für die Planung der benötigten Infrastruktur. Basierend auf Szenarien, erarbeitet vom Umweltbundesamt, die von einer zunehmenden Elektrifizierung und steigenden Stromverbrauch ausgehen, bildet der Energiebedarf die Grundlage für die Planung der benötigen Infrastruktur.

Das Ergebnis dieser Analyse ist ein klarer Handlungsauftrag: Die installierte Photovoltaik-Leistung muss drastisch erhöht werden, um den zukünftigen Bedarf zu decken. Statt der bisher angenommenen 13 Terawattstunden (TWh) bis 2030 muss die Photovoltaik-Erzeugung nun auf 21 TWh angehoben werden. Bis 2040 ist eine weitere Steigerung auf 41 TWh erforderlich. Aktuell werden rund 7 TWh auf PV-Analgen erzeugt. Zudem beinhaltet der ÖNIP erstmals auch einen klaren Ausbaubedarf für die einzelnen Bundesländer, den diese selbst als Ziel setzen müssen und dementsprechende Maßnahmen setzen müssen.

Wir freuen uns über diese klaren Verantwortlichkeiten. Wollen wir die Energiewende schaffen, müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen.

Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender, PV Austria

Ausbau der Netze muss gelingen

Ein Plan ist gut, aber er muss umgesetzt werden: „Die Netze dürfen kein Flaschenhals bleiben“, sagt Immitzer und betont erneut ihre dringende Forderung nach einem modernen E-Wirtschaftsgesetz (ElWG). Zudem müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nachziehen: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) muss dahingehend angepasst werden, dass es die neuen Ausbauziele für Photovoltaik widerspiegelt. Mit dem ausständigen Erneuerbare Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG) wird die dafür notwendige Geschwindigkeitserhöhung geschaffen.

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Tags: EABGEAGElektrizitäts-WirtschaftsgesetzesElWGErneuerbaren-Ausbau-GesetzNetzinfrastrukturÖNIP
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