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Reparaturbonus startet im April: Anmeldung ab März möglich

Redaktion ELEKTRO|branche.at von Redaktion ELEKTRO|branche.at
8. Februar 2022
in Branche
0
Reparaturbonus

Der Reparaturbonus soll die Elektroschrott-Berge kleiner machen. (c) AdobeStock

Voraussichtlich Mitte April soll der vor langer Zeit angekündigte bundesweite Reparaturbonus starten. 130 Mio. Euro wurden dafür vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bis 2026 reserviert. Betriebe können sich ab März dafür anmelden.

Bereits seit Mai 2021 wird darüber gesprochen, heute gibt’s endlich eine erste offizielle Info dazu. Die bundesweite Förderung für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten soll Mitte April starten (ursprünglich geplant war freilich schon Anfang 2022) und bis ins Jahr 2026 laufen. 130 Mio. Euro wurden dafür reserviert, wobei dieses Geld von der Europäischen Kommission im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans zur Verfügung gestellt wird. Hintergrund der Geschichte: Durch die vermehrte Reparatur von Elektrogeräten sollen diese länger genutzt, Abfälle vermieden und Rohstoffe geschont werden. Gleichzeitig bedeutet die Förderung mehr Nachfrage für die heimischen Reparaturbetriebe.

Bis zu 200 Euro Reparaturbonus

Die Förderung kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und beträgt voraussichtlich 50 % der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw. max. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Dazu ist es notwendig sich über die Förderungs-Website vorab einen Bon herunterzuladen und diesen im Reparaturbetrieb vorzuweisen. Bezahlt wird dann nur noch die Differenz zur Förderung. Den Förderbetrag erhält der Reparaturbetrieb dann direkt von der Förderstelle ersetzt. Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons heruntergeladen und eingelöst werden.

Reparaturbetriebe müssen sich anmelden

Betriebe, die den Reparaturbon akzeptieren möchten, müssen sich einmalig auf einer Förder-Website registrieren – diese existiert derzeit allerdings noch nicht und soll voraussichtlich im März starten. Voraussetzung für eine Teilnahme ist außerdem eine Niederlassung in Österreich, sowie eine Gewerbeberechtigung in den Bereichen Elektrotechnik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, Mechatronik oder Kommunikationselektronik. Auch für die freien Gewerbe Austausch von Standardindustriekomponenten von PCs und Fahrradtechnik soll die Möglichkeit geschaffen werden, teilzunehmen.

Nach erfolgter Registrierung werden Firmenname und Kontaktdaten auf der Förder-Website angezeigt und Kunden können dort nach den Betrieben suchen. Sobald ein Kunde einen Bon einlösen möchte, kann die Gültigkeit des Bons ebenfalls über die Förder-Website geprüft werden. Auch die Refundierung der Förderbeträge für die durchgeführten Reparaturen werden dort beantragt.

Die Palette der geförderten Produkte ist sehr breit und umfasst fast alle elektrischen und elektronischen Geräte, welche von Privatpersonen im Haushalt und Garten genutzt werden. Dazu zählen Küchen- und Haushaltsgeräte, Werkzeuge und Gartengeräte, IT- und Kommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie Elektro- und Elektronikgeräte für Freizeit, Sport und Gesundheit. Eine Liste von förderfähigen Geräten soll in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

Update vom 10. März

Inzwischen ist die Webseite zum Reparaturbonus online gegangen und Anmeldungen sind möglich!

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Tags: BundesreparaturbonusElektroschrott
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