In einem wegweisenden White Paper definiert der deutsche Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eindeutig, unter welchen Bedingungen bei der Modernisierung von Leuchten auf LED-Technologie das existierende CE-Kennzeichen gültig bleibt und eine neue CE-Konformitätserklärung entfällt. In den kommenden Ausgaben fassen wir die wesentlichen Inhalte dieses White Papers in unsere Fachbeitragsserie zusammen – Teil 1 beschäftigt sich mit den Hintergründen und grundlegenden Fragen zur Umrüstung auf LED.
2023 wurde bekanntlich das Aus für konventionelle Lampen aufgrund von EU-Gesetzgebungen zum Ökodesign (2019/2020/EU) und RoHS (2011/65/EU) umgesetzt. Für Leuchtstofflampen greift dabei die Regelung zur Einschränkung von Quecksilber – genauer die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS). Seit dem 25. Februar 2023 dürfen Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät nicht mehr in Verkehr gebracht werden, seit 25. August 2023 gilt dies auch für T8- und T5-Lampen der Allgemeinbeleuchtung. Seit 1. September 2023 dürfen zudem auch die meisten Halogenlampen-Typen aus Effizienzgründen nach der Ökodesign-Verordnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Das Umrüsten auf LED-Lichtquellen soll zu positiven Effekten auf Umwelt- und Klimaschutz führen. Unter anderem durch Abfallvermeidung und Ressourcenschonung (längere Lebens- und Nutzungsdauer, weniger Schadstoffe usw.) bzw. einem kleineren CO2-Fußabdruck durch geringeren Energieverbrauch.
Moderne Beleuchtungslösungen sparen Geld
Allerdings dürfen bei einem allfälligen Wechsel auch unternehmerische Aspekte nicht vernachlässigt werden. In erster Linie beziehen sich diese Überlegungen natürlich auf den Energieverbrauch, zumal die Energiekosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und vermutlich noch länger auf hohem Niveau verharren dürften. Eine Modernisierung von Beleuchtungsanlagen kann allerdings nicht nur zu einer deutlichen Senkung der zukünftigen Energie- und Wartungskosten beitragen, sondern auch die Nachhaltigkeitsziele eines Unternehmens unterstützen.
Das Thema Nachhaltigkeit wird für Unternehmen immer wichtiger. Behördliche Berichtspflichten fordern mitunter Angaben zu Energieverbräuchen in Gebäuden. Und Beleuchtung ist im Vergleich zu anderen Sanierungsoptionen im Gebäude eine relativ einfach umzusetzende und renditestarke Investition und trägt zum Werterhalt der Immobilie bei. Mit der Beleuchtungssanierung können Nachhaltigkeitskriterien wie lange Lebensdauer, hohe Effizienz sowie hervorragende Lichtqualität und die Möglichkeit der Vernetzung berücksichtigt werden.
Zudem ergeben sich im Vergleich zu konventionellen Leuchtmitteln auch im Betrieb selbst deutliche Vorteile. Da LED-Lichtquellen direkt nach dem Einschalten ihre volle Helligkeit erreichen eignen sie sich auch für Bewegungsmelder und für kurze Schaltzyklen. Außerdem können LED-Lösungen, sofern entsprechend ausgestattet, verlustfrei und ohne Beeinträchtigung ihrer Lebensdauer gedimmt werden. Und in Zeiten des Klimawandels ebenfalls wichtig: Mit LED-Beleuchtung ausgestattete Räume heizen sich durch die geringere Verlustleistung weniger auf als bei konventioneller Beleuchtung.
Optionen für Umrüstlösungen
Neben dem Einsatz neuer Leuchten stehen verschiedene technische Lösungen zur Verfügung, um bestehende Leuchten umzurüsten. Dabei ist zwischen vier Ausführungsmöglichkeiten zu unterscheiden. Für alle Umrüstlösungen besteht der Anspruch, dass die Beleuchtungsanlage nach erfolgter Leuchten-Modernisierung dem heutigen Stand der Technik entsprechen sollte.
1. Retrofitlampe
Als Retrofitlampen werden Lichtquellen bezeichnet, die als Ersatz für herkömmliche Lampen wie z.B. Leuchtstofflampen dienen und die für ihren Betrieb keine baulichen Veränderungen an der Leuchte erfordern. Bei Leuchten mit eingebautem elektronischen Vorschaltgerät (EVG) ist die Kompatibilität von Betriebsgerät und Lichtquelle zu prüfen (siehe Angaben der Lampenhersteller).
2. Umverdrahtung
Die Umverdrahtung geht einen Schritt weiter als die Retrofitlösung. Von Umverdrahtung ist die Rede, wenn auch bauliche Veränderungen an der Leuchte erforderlich sind. In der bestehenden Leuchte wird das Vorschaltgeräte entfernt und die verbleibende Verkabelung über geeignete Klemmen auf 230V Netzspannung umverdrahtet. Anschließend wird eine passende LED-Tube an 230V Netzspannung betrieben (mehr darüber lesen Sie in Teil II dieser Fachbeitragsserie).
3. Umrüstsätze
Universelle Umrüstsätze gehen noch einen Schritt weiter als die Umverdrahtung. Dabei werden Komponenten der Ursprungsleuchte ersetzt. Diese Umbausätze werden durch Hersteller (wie etwa Ledvance) bereitgestellt. Im Regelfall können die Umbausätze von Ledvance für eine Vielzahl von „alten“ Leuchten genutzt werden. Achtung: Manche Hersteller bieten auch Leuchtenspezifische Umrüstsätze an, die sich auf eindeutig benannte Bestandsleuchten beziehen und auch nur für diese genutzt werden können.
4. Neuinstallation
Und last but not least besteht natürlich auch die Möglichkeit, eine neue Lichtlösung zu installieren und das alte Beleuchtungssystem dabei komplett zu ersetzen.
Die Entscheidung für eine dieser Umrüstlösungen hängt von verschiedenen Faktoren wie der Eignung der Bestandsbeleuchtung und der Risikobewertung ab. Insbesondere die Umrüstung auf LED-Lampen erweist sich als kostengünstig und umweltfreundlich, da bestehende Leuchten weiterverwendet werden und zusätzlicher Elektroschrott vermieden wird.