Einen recht verhaltenen Start hat der Reparaturbonus NEU am Montag hingelegt. Nicht nur, dass der Kunde nun den gesamten Betrag vorfinanzieren muss, orten die Senioren- bzw. Pensionistenvertreter hier sogar einen klaren Fall von Altersdiskriminierung.
Seit Montag ist der Reparaturbonus wieder verfügbar. Mit diesem können bekanntlich 50 Prozent der Kosten, maximal aber 200 Euro, einer Reparatur von Haushaltselektrogeräten wie Smartphones, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kaffeemaschinen & Co. rückerstattet werden. Von einem regelrechten Run auf die Servicewerkstätten – wie bei der Ersteinführung des Reparaturbonus – kann diesmal allerdings keine Rede mehr sein, wie auch Andreas Langwallner gegenüber den Servus-Nachrichten ausführt.
Über die genauen Gründe dafür kann man ob der kurzen Laufzeit freilich nur spekulieren. In jedem Fall dürfte es sich hier aber um eine Kombination aus mehreren Aspekten handeln. Nicht nur, dass Kunden nun die komplette Reparatur vorfinanzieren müssen, ist auch die Aussicht auf die ungefähre Bearbeitungsdauer bzw. die Überweisung des Förderbetrags wenig prickelnd (wir berichteten).
Ein Fall von Altersdiskriminierung?
Einen weiteren nachteiligen Aspekt haben nun sowohl der Pensionistenverband als auch der Seniorenbund aufgeworfen. Beide sprachen sich am Montag in Aussendungen zwar prinzipiell für die Wiedereinführung des Reparaturbonus aus, kritisieren aber, dass der Bonus weiterhin nur online beantragt werden kann. „Der Reparaturbonus ist eine wichtige und begrüßenswerte Initiative, aber er muss für alle zugänglich sein. Die rein digitale Antragsstellung ist eine klare Form der Altersdiskriminierung“, sagt etwa Ingrid Korosec, Präsidentin des Seniorenbunds.
Korosec sowie der Präsident des Pensionistenverbands, Peter Kostelka, fordern daher auch eine analoge Option für Menschen ohne Internetzugang. Bereits bei der Erstauflage des Reparaturbonus sei dieser Missstand kritisiert worden, so Kostelka, „…aber bisher ist nichts geschehen“. Möglich wäre beispielsweise die Auflage von Papierformularen bei den Partnerbetrieben oder bei den Bürgerservice-Stellen der Gemeinden.
Partnerbetriebe sollen beim Reparaturbonus-Antrag helfen
In der Wirtschaftskammer verweist man auf die Partnerbetriebe, die an der Förderung teilnehmen. Diese seien bereits zum Start der Neuauflage gebeten worden, „ihren Kundinnen und Kunden beim Herunterladen und Ausdrucken des Formulars nach Kräften behilflich zu sein“, so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKO. Apropos Partnerbetriebe: Auch diese haben sich zum Start der Reparaturbonus-Neuauflage kräftig dezimiert. Zählte man im ersten Halbjahr noch 3.500 teilnehmende Betriebe, so sind es nun nur noch rund 2.000.