Das Regierungsprogramm der Wiener Koalition sieht vor, die Stromerzeugung mittels Photovoltaik bis 2030 von ca. 50 MWpeak auf 800 MWpeak zu steigern. Dazu soll es weitreichende (behördliche) Erleichterungen für die Installation kleiner und mittelgroßer Photovoltaik-Anlagen geben.
„Die Energiewende ist ganz zentral, wenn es darum geht, Wien bis 2040 klimaneutral zu machen. Wie wir dieses große Ziel erreichen, darauf hat sich die Wiener Fortschrittskoalition im Smart KLIMA City Rahmenstrategie und im Wiener Klima-Fahrplan festgelegt. In Sachen Energiewende setzen wir neben dem Ausbau von Fernwärme/Fernkälte auf die Wiener Photovoltaik-Offensive. Konkret heißt das: Wir werden die Produktion von Sonnenstrom bis 2025 verfünffachen. Und bis 2030 soll 16-mal so viel Strom aus der Sonne gewonnen werden wie 2020“, unterstreicht dazu Wiens Bürgermeister Michael Ludwig.
Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Damit das möglich wird, haben SPÖ und Neos in der Regierungsklausur über eine wesentliche Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beraten. Aufbauend auf den entsprechenden Bestrebungen der letzten Jahre will die Koalition weitere Hürden im Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz (WEIWG) abbauen und weitreichende Erleichterungen für kleine und mittelgroße Photovoltaik-Anlagen ermöglichen.
„Mit der Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz besteht nun die Möglichkeit kleine Photovoltaikanlagen für den Hausgebrauch ohne Verfahren zu installieren. Auch der Weg zu mittelgroßen Anlangen wurde stark vereinfacht. Wir bauen damit Hürden ab, um allen Wienerinnen und Wienern die Möglichkeit zu bieten, Teil der großen Photovoltaik-Offensive der Stadt Wien zu werden,“ so Vizebergermeisterin Kathrin Gaál.
Befreiung von Bewilligungspflicht und vereinfachte Verfahren
Der Großteil der heute üblichen Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern soll erstmals gänzlich von der Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht befreit werden. Das soll für alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Engpassleistung bis maximal 15 kW gelten, sofern sie nicht vertikal montiert werden oder Stromspeicher umfassen.
Weiters plant die Stadtregierung eine deutliche Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens. Durch eine Anhebung der Obergrenze von 100 auf 250 kW können künftig auch mittelgroße Photovoltaik-Anlagen von den entsprechenden Erleichterungen profitieren. Außerdem soll das vereinfachte Verfahren neuerdings auch auf die Modernisierung bestehender Ökostromanlagen Anwendung finden.
Weniger Anzeigeverfahren wegen Photovoltaik-Offensive
Die Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen auf PV-Anlagen werden stark spürbar sein. Rund 86% der Anzeigeverfahren aus dem letzten Jahr würden nach der geplanten Regelung gänzlich entfallen. Darüber hinaus könnten etwa 83% der ordentlichen Verfahren aus 2021 als vereinfachtes Verfahren geführt werden. Die Stadt Wien setzt damit einen weiteren Schritt auf ihrem konsequenten Weg zur modernen Klimamusterstadt.
Die Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes soll in Kürze einer Begutachtung unterzogen werden und könnte Mitte des Jahres im Wiener Landtag beschlossen werden.